„Die aktuelle Satzung regelt klar und umfassend, welche Vereine Anspruch auf die
Nutzung der Sportstätten haben. Neben eingetragenen Vereinen ermöglicht sie auch
Interessierten und Interessengemeinschaften die Anmietung von Sporthallen,“ erklärt
Michael Thissen, Fraktionsvorsitzender der FDP im Stadtrat. „Wir stimmen daher
vollumfänglich den Argumenten der Verwaltung in der Beschlussdrucksache zu.“
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